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Vorsicht bei BitTorrent-Streaming-Software

In den letzten Tagen gingen zahlreiche Meldungen über die Streaming-Software Popcorn Time durch die Presse. Zuerst wurde sie hoch gelobt, weil sie einfach zu bedienen sei und ein großes Angebot in bester Qualität zur Verfügung stelle. Dann wurde sie wegen rechtlicher Bedenken der Entwickler vom Netz genommen. Mittlerweile sind mehrere Nachfolgeprojekte im Netz.

Wobei handelt es sich aber genau bei dieser Software? Worin liegt das spezifische Problem?

Klassisches Filesharing und Streaming

Beim klassischen Filesharing werden die heruntergeladenen Dateien gleichzeitig anderen Nutzern zum Download angeboten. Der Datenaustausch erfolgt in sogenannten peer-to-peer Netzwerken (P2P), häufig wird dazu das Filesharing-Protokoll BitTorrent genutzt. Handelt es sich bei der ausgetauschten Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, so ist jedenfalls der Upload illegal.

So eindeutig die Rechtslage beim Filesharing ist, so umstritten ist sie beim Streaming. Beim Streaming werden Musik- oder Videodateien online abgespielt, ohne dauerhaft auf dem Rechner gespeichert zu werden. Die Datei wird nur im Cache-Speicher des Computers zwischengelagert.

Zum Teil wird vorgebracht, Streaming sei problemlos zulässig, weil nur vom Recht auf eine Privatkopie nach § 53 UrhG Gebrauch gemacht werde. Voraussetzung für eine Privatkopie ist aber, dass ihre Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig ist. Jedenfalls bei aktuellen Charttiteln, Serien oder Kinofilmen sind dazu berechtigte Zweifel anzumelden. Andere meinen, Streaming sei nach § 44a UrhG zulässig, weil die im Zwischenspeicher gelagerten Daten lediglich technisch bedingt seien.

Auch das Bundesjustizministerium hat im Rahmen der RedTube-Abmahnwelle Ende 2013 erklärt, es halte Streaming für unbedenklich.

Die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit des Streamens urheberrechtlich geschützter Werke ist rechtlich aber nach wie vor umstritten und keineswegs abschließend richterlich geklärt. Das Risiko für Streaming abgemahnt zu werden ist aber – allen rechtlichen Unwägbarkeiten zum Trotz – deutlich geringer als es beim Filesharing der Fall ist.

Völlig unproblematisch ist es, Filme von Video-on-Demand-Anbietern zu streamen. Neben den Mediatheken von Rundfunk- und Fernsehsendern gibt es zahlreiche (kostenpflichtige) Portale, die auch aktuelle Filmen und Serien bereithalten.

BitTorrent-Streaming

BitTorrent-Streaming-Dienste ähneln auf dem ersten Blick typischen Streaming-Portalen. Im Hintergrund kommt aber eine ganz andere Technik zum Einsatz. Wenn ein Nutzer einen Film ansieht, erhält er die Datei aus dem BitTorrent-Netzwerk, also von den Rechnern anderer Nutzer. Mehr noch: er stellt die Datei seinerseits von seinem eigenen Computer aus für andere Nutzer zum Download zur Verfügung. Mit anderen Worten: Das Portal erweckt zwar den Eindruck, dass ein Film lediglich online angesehen wird, in Wahrheit handelt es sich aber um klassisches Filesharing.

Die größte mediale Aufmerksamkeit hat die Software Popcorn Time erhalten, ähnlich funktionierende Projekte sind FliXenity oder MovieHive. Bei Popcorn Time wurden die Nutzer zwar darauf hingewiesen, dass die Filme von Torrents gestreamt wurden. Das optische Erscheinungsbild war aber gängigen Streaming-Portalen derart angenähert, dass dem (englischsprachigen) Hinweis wahrscheinlich von den meisten Nutzern nur wenig Beachtung geschenkt wurde.

Die Entwickler von Popcorn Time haben das Projekt wegen rechtlicher Bedenken eingestellt, nahezu unmittelbar danach tauchten mehrere Ableger der Software auf, mittlerweile wird das Projekt von der YTS-Community fortgeführt.

Handelt es sich bei der dort gestreamten Datei um ein urheberrechtlich geschütztes Werk, besteht die große Gefahr, abgemahnt zu werden. Von der Verwendung von BitTorrent-Streaming-Software ist deshalb dringend abzuraten.

Die Technikseite Techcrunch.com hat Popcorn Time als schlimmsten Albtraum Hollywoods bezeichnet („Hollywood’s worst nightmare“). Lassen Sie nicht zu, dass BitTorrent-Streaming für Sie zum Albtraum wird!

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