Rudolph Rechtsanwälte

 
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
 

Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph

Rechtsanwalt Dr. Rudolph hat mit der Spezialisierung auf Internetrecht sein Hobby zum Beruf gemacht. 
 
In seiner anwaltlichen Tätigkeit hat sich der Anwalt zunächst auf das Strafrecht, insbesondere das Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, konzentriert. Dabei wurde er immer wieder mit dem Internet konfrontiert. Bei der Verteidigung von Hackern im Zusammenhang mit Phishing sind genauso profunde Kenntnisse der rechtlichen und technischen Hintergründe der Netzwelt gefragt, wie beispielsweise in Verfahren, in denen es um illegale Inhalte aus dem Internet geht.
 
Nachdem Dr. Tobias Rudolph schon in den frühen 90er Jahren während seiner Studienzeit die Entwicklung des World Wide Web mitverfolgt hat, war ihm die virtuelle Welt des Cyberspace schon seit Beginn seiner Berufstätigkeit vertraut. Bei der Gründung seiner eigenen Kanzlei in Nürnberg im Jahr 2003 war es daher selbstverständlich, dass von Anfang an Mandate aus dem Internetrecht und dem Urheberrecht bearbeitet wurden.
 
Nachdem Dr. Rudolph sich 2011 mit der Rechtsanwältin Franziska Fladerer zur Kanzlei "Rudolph Rechtsanwälte" erweiterte, erfolgte eine weitere Spezialisierung. Durch die Fokussierung auf die "drei Standbeine" Strafrecht, Steuerrecht und Internetrecht ist eine effektive Bearbeitung gerade derjenigen Fälle möglich, die sich in den Grenzgebieten bewegen. Dies ist beispielsweise beim Steuerstrafrecht, aber auch im Internetstrafrecht, der Fall - wenn es beispielsweise um die Strafbarkeit nach § 106 Urheberrechtsgesetz wegen der illegalen Verwendung geschützter Inhalte geht.
 
Einen ausführlichen Lebenslauf von Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph finden Sie auf den Seiten der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte in Nürnberg.
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