Fußballstreaming ist legal
Die FIFA hat die Betreiber von Streaming-Portalen aufgefordert, unberechtigte Streams von Spielen der Fußballweltmeisterschaft 2014 unverzüglich offline zu stellen. Sie droht dabei insbesondere zivil- und strafrechtliche Konsequenzen an. Das englischsprachige Portal torrentfreak.com, das aktuelle Nachrichten zum Thema Filesharing verbreitet, hat ein entsprechendes Schreiben der FIFA dokumentiert.
Gefahr für den Einzelnutzer?
Die FIFA wendet sich gegen die Betreiber von Streaming-Portalen. Wie verhält es sich nun mit dem Einzelnutzer, der die entsprechenden Angebote nur auf dem heimischen Rechner betrachtet – hat auch er eine Abmahnung zu befürchten?
Eine Regensburger Kanzlei hatte in der Vergangenheit zahlreiche Nutzer der Porno-Plattform Redtube abgemahnt, die lediglich Streams angesehen haben. Auch wenn diese Abmahnungen im Ergebnis nicht zu Schadensersatzansprüchen geführt haben, mussten sich die Betroffenen doch einmal damit auseinandersetzen und zumindest Zeit und Nerven investieren.
Mit einer vergleichbaren Abmahnwelle der FIFA gegen „ganz normale“ Internetnutzer ist wohl nicht rechnen. Die abstrakte Frage bleibt dennoch bestehen: Kann das Streamen von Sportveranstaltungen abgemahnt werden kann.
Das Ergebnis vorweg: In den meisten Fällen ist die Gefahr denkbar gering. Man muss aber auf einige Besonderheiten achten.
Streaming-Arten
Es gibt verschiedene Arten, Sportveranstaltungen als (Live-)Stream auf den heimischen Rechner zu holen.
Eine Möglichkeit ist das sogenannte P2P-Broadcasting. Für diese Möglichkeit muss der Nutzer eine spezielle Software installieren. Bekannt und weit verbreitet ist die chinesische Anwendung SopCast. Problematisch bei derartigen Diensten ist, dass der Benutzer den Stream nicht nur empfängt, sondern auch gleichzeitig verbreitet. Damit ähnelt diese Streaming-Variante sehr dem klassischen Filesharing mit entsprechenden Problemen und rechtlichen Risiken. Vom P2P-Broadcasting ist daher abzuraten.
Daneben besteht die Möglichkeit, das Signal eines Pay-TV-Anbieters über eine ausländische Internetseite als Stream zu empfangen.
Eine dritte Technik des Streamings besteht darin, sich die offiziellen Live-Streams ausländischer Fernsehsender anzusehen. In aller Regel sind die Videotheken der ausländischen Free-TV-Anbieter durch IP-Geosperren gesichert. Mit einem VPN-Client oder über ausländische Proxy-Server kann man jedoch eine ausländische IP erhalten und so auf das entsprechende Programm zugreifen.
Die beiden letztgenannten Möglichkeiten haben gemeinsam, dass der Nutzer lediglich Daten empfängt, nicht aber verbreitet.
Die rechtliche Einordnung dieser Möglichkeiten ist nach wie vor nicht abschließend erklärt. In letzter Zeit verdichten sich aber die Anzeichen, dass das bloße Streaming, bei dem der Nutzer nicht zur Weiterverbreitung der Daten beiträgt, unbedenklich ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einer aktuellen Entscheidung über das Betrachten von rechtlichen geschützten Presseartikeln entschieden, dass es unbedenklich ist, urheberrechtlich geschütztes Material im Cache-Speicher zu haben. Das Speichern von Bildschirm- oder Cache-Kopien ist unbedenklich. Diese Kopien sind technisch bedingt und unterstützen lediglich das bloße Betrachten.
Die Rechtsprechung des EUGH lässt sich zwanglos auch auf Video- oder Live-Streamings übertragen. Die Gefahr, abgemahnt zu werden, ist bei reinen Streaming-Angeboten daher vergleichsweise gering. In aller Regel werden die Abmahnenden bei Streaming-Fällen keinen Schadensersatzanspruch realisieren können.
Komfortable Situation für die WM
Für die Fußball-WM kann trotz der rechtlichen Unwägbarkeiten, die es beim Streaming entgegen aller positiven Entwicklungen der letzten Monate immer noch gibt, Entwarnung gegeben werden. Anders als bei kompletten Bundesligaspielen, zahlreichen Champions-League-Begegnungen und Spielen ausländischer Ligen, die im deutschen Fernsehen nicht oder allenfalls im Pay-TV übertragen werden, ist die Situation bei der Fußball-WM nämlich sehr komfortabel – auch und gerade aus rechtlicher Sicht.
Jedes Spiel der Fußballweltmeisterschaft 2014 wird von ARD oder ZDF übertragen, die einen Live-Stream des jeweiligen Spiels über ihre Mediathek zur Verfügung stellen. Das Angebot der Mediatheken der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender ist völlig legal. Für den Nutzer besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, auf andere Angebote auszuweichen.