Was ist Internetrecht?
Das Internetrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Verwendung des Internets einhergehen. Es handelt sich dabei nicht um ein einheitliches Rechtsgebiet. Vielmehr treffen hier ganz unterschiedliche Lebensbereiche und verschiedene Gesetze zusammen. Internetrecht ist eine Querschnittsmaterie.
Die schier unendlichen technischen Möglichkeiten des Internets führen zu erheblichem rechtlichem Regelungsbedarf. Das Bild vom Internet als rechtsfreier Raum, wie es zu Beginn des Internetzeitalters verbreitet war, ließ sich angesichts der vielen aufgeworfenen Fragen und auftretenden Interessenkollisionen nicht lange halten. Wegen der Vielseitigkeit der tatsächlichen, sachlichen und rechtlichen Bezüge gewinnt das „Internetrecht“ zunehmend an Bedeutung.
Insbesondere folgende Rechtsgebiete werden im Zusammenhang mit dem Internet berührt:
Allgemeines und besonderes Zivilrecht
Regelungen des BGB spielen im Zusammenhang mit Vertragsschlüssen, Internethandel bzw. E-Commerce eine bedeutende Rolle. Wichtige Fragen, die zum großen Teil mit den Grundlagen des allgemeinen Zivirechts zu beantworten sind, sind beispielsweise Regelungen rund um den Vertragsschluss, die Verwendung und Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), Fernabsatzbestimmungen, sowie Verbraucherschutzvorschriften.
Wettbewerbsrecht
Wettbewerbsrechtliche Bestimmungen aus dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) spielen eine Rolle im Zusammenhang mit Werbung oder der Ausgestaltung von Waren- oder Dienstleistungsangeboten im Internet. Sie regeln beispielsweise, wie Werbung ausgestaltet sein muss, um ein ausgewogenes Kräfteverhältnis von Konkurrenten nicht zu gefährden (vergleichende Werbung, irreführende Werbung) oder unter welche Voraussetzungen eine Person noch privat bzw. schon gewerblich handelt.
Wichtiges Instrument des Wettbewerbsrechts ist die Abmahnung. Fast jeder Ebay-Händler dürfte schon einmal eine solche Abmahnung erhalten haben, in welcher ihm beispielsweise vorgeworfen wird, über Verbraucherrechte falsch belehrt zu haben. Wer eine solche Abmahnung erhält muss sehr schnell entscheiden, wie er darauf reagiert. Umgekehrt ärgert sich manch ein Händler über Mitbewerber, die mit unlauteren Mitteln arbeiten, indem beispielsweise die Preisangaben irreführend sind. In eindeutigen Fällen kann hier eine durch einen Rechtsanwalt verfasste wettbewerbsrechtliche Abmahnung schnell Abhilfe schaffen.
Urheberrecht
Urheberrechtliche Vorschriften haben im Zusammenhang mit dem Internet häufig Bedeutung bei rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopien von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Filme, Musikstücke, E-Books, Computerprogramme, Datensammlungen oder anderes urheberrechtlich geschütztes Material kann schnell kopiert und verbreitet werden. Geschieht dies ohne Einverständnis bzw. Bezahlung des Urhebers oder des Rechteinhabers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre, so kann ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorliegen. Auch hier sind Abmahnungen – beispielsweise gegen Nutzer sogenannter Tauschbörsen (Filesharing) – an der Tagesordnung. Mit der urheberrechtlichen Abmahnung werden i.d.R. sowohl Unterlassungsansprüche als auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Manchmal kommt es auch zum Streit über Auskunftsansprüche, d.h. darüber, wie häufig und in welchem Zeitraum ein urheberrechtlich geschütztes Werk illegal verbreitet wurde.
Bei den Abmahnungen wegen angeblicher illegaler Downloads im Zusammenhang mit Filesharing bzw. BitTorrent-Netzwerken handelt es sich um ein Massenphänomen. Bestimmte Kanzleien haben sich mit der Musik- und Filmindustrie zusammengeschlossen und arbeiten Hand in Hand mit Computer-Experten, die in automatisierten Verfahren gezielt nach den IP-Adressen der Nutzer fahnden. Die internen Absprachen in diesem System sind meist nicht transparent. Aus diesem Grund kommt es immer wieder zum Streit, ob bzw. in welcher Höhe vor diesem Hintergrund die Anwaltsgebühren, die grundsätzlich durch den Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung zu ersetzen sind (§ 97a II UrhG), berechtigt sind.
Medienrecht
Das Medienrecht betrifft alles, was mit Veröffentlichungen über Internet, Computer und digitalen Daten(-trägern) zu tun hat.
Im Medienrecht geht es um die Sicherung der Meinungsvielfalt und den Schutz der Mediennutzer. Dieser Schutz wird durch spezielle Gesetze gewährleistet. Dazu gehört beispielsweise der Datenschutz (BDSD – Bundesdatenschutzgesetz), der Jugendschutz, aber auch der Schutz geistigen Eigentums.
Bei der Gestaltung von Webseiten, der Herausgabe von Internetzeitungen, im Zusammenhang mit Internet-Fernsehen oder Online-Radio oder mit Hörbüchern oder Ebooks, müssen daher etliche gesetzliche Vorgaben berücksichtigt werden. Einschlägige Gesetze in diesem Zusammenhang sind das Telemediengesetz (TMG), der und Staatsverträge wie der Jugendmedienschutzstaatsvertrag. Auch auf europäischer Ebene gibt es bereits einige Regelungen.
Strafrecht
Im Internet werden altbekannte Kriminalitätsformen ebenso vorgefunden wie internet- oder computerspezifische Erscheinungsformen strafbarer Handlungen.
Als Muster der klassischen Kriminalität können beispielsweise illegales Glücksspiel, betrügerische Online-Auktionen oder Straftaten im Zusammenhang mit verbotener Pornographie (Kinder, Tiere, Gewalt) angesehen werden.
Computerspezifischen Straftaten sind beispielsweise enthalten in den § 202 a - c StGB( Ausspähen von Daten, Abfangen von Daten) oder in § 303b StGB (Computersabotage). Auch in Sondergesetzen wie dem Urheberrecht (§§ 106 - 108a UrhG), dem Markenrecht (§ 143 ff. MarkG) und dem Wettbewerbsrecht (§ 16 ff. UWG) gibt es Straftatbestände, die im Zusammenhang mit der Internetnutzung relevant werden. Im Strafverfahrensrecht ist in diesem Zusammenhang die Online-Durchsuchung in die klassische Strafprozessordnung (StPO) eingefügt worden.
Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht gewinnt insbesondere Bedeutung bei dem Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet.
Die Herausgabe persönlicher Daten bei der Nutzung des Internets – sei es im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken, Foren oder im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit – lässt sich oft kaum mehr vermeiden. Häufig werden die Daten jedoch zu Zwecken verwendet, die nicht im Sinne der veröffentlichenden Person waren. So hört man immer wieder von prominenten Datenskandalen (Meldebehördenfälle, illegale Weitergabe von Daten an Unternehmen oder Behörden) oder unlauteren Geschäftspraktiken (z.B. Sammeln von Kontaktdaten für Spam- oder Werbelisten). Auch der Missbrauch von Daten im Bereich der Internetkriminalität (Betrug, Beleidigungsdelikte, Urheberrechtsdelikte) steigt.
Regelungen über die Zulässigkeit der Nutzung persönlicher Daten finden sich vor allem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). So ist in §§ 28,29 BDSG beispielsweise geregelt, inwieweit die Nutzung im Internet allgemein zugänglicher Daten zulässig ist.
Namensrecht, Markenrecht und Domainrecht
Rechtliche Probleme stellen sich im Internet bei der Registrierung von Domain-Namen, bei der Domain-Vergabe und der Domain-Nutzung.
Wer beispielsweise eine Domain registriert, die einen bekannten Marken-Namen enthält (z.B. „Microsoft-Online.de“), riskiert, gegen das Markenrecht zu verstoßen.
Streit gibt es auch, wenn Familiennamen mit Firmennamen kollidieren (Hypothetisches Beispiel: Herr Otto hat sich eine Domain „otto.de“ registriert; die Rechte daran werden von einem Versandhaus beansprucht). Denn sowohl das Unternehmen, als auch die Privatperson kann sich auf den Schutz ihres Namensrechts gemäß § 12 BGB berufen.