Wem gehört das eBook?
Glaubt man den Werbeaussagen mancher Händler, ist das eBook nicht weniger als die Zukunft des Lesens. Auch wenn es sich bei einem eBook eigentlich nur um die digitale Version eines „normalen“ Buches handelt, gibt es doch einige Besonderheiten.
Die bemerkenswerteste rechtliche Eigenheit des digitalen Buches ist, dass der Käufer kein Eigentum daran erwirbt. Es ist sogar überhaupt fraglich, ob der Erwerb eines eBooks ein Kaufvertrag im Sinne des § 433 BGB ist. Aus dem Kaufvertrag folgt das Recht des Käufers, vom Verkäufer die Übertragung des Eigentums zu verlangen. § 433 BGB findet aber nur auf Sachen, also auf körperliche Gegenstände Anwendung. Da eBooks gerade nicht körperlich sind, kann über sie kein Kaufvertrag geschlossen werden.
Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt zwar eine Sonderform des Kaufvertrages, den sog. Rechtskauf (§ 453 BGB), der den Kauf und Verkauf von immateriellen Gütern und Rechten regelt. Doch auch ein Rechtskauf liegt beim Erwerb eines eBooks nicht vor. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), dem sog. Kleingedruckten, einiger Bücherhändler steht, dass dem Kunden gerade kein Eigentum übertragen werden soll. Vielmehr erhält der Kunde nur ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht am eBook – er erwirbt also nur eine Lizenz. Statt eines Kaufpreises bezahlt er eine Lizenzgebühr. Ein ausschließliches Recht an der Datei selbst erhält der Kunde nicht.
Der Unterschied zwischen Verkauf und Lizenzierung ist von erheblicher Bedeutung: Nicht mehr Kauf-, sondern Urheberrecht entscheidet über die Grenzen der Nutzung. Das Urheberrecht schützt die Interessen der Rechteinhaber deutlich günstiger. Anders als im Kaufrecht gibt es demgegenüber kaum Schutzrechte des Erwerbers. Der Kunde hat meist nur die Wahl, Vertragsbedingungen zu akzeptieren oder sich einen anderen Vertragspartner zu suchen.
Selbst wenn einzelne AGB-Regelungen unzulässig sein sollten, muss darüber in jedem Einzelfall durch ein Gericht entschieden werden. Bis dahin besteht für Kunden immer die Gefahr, einen Rechtsverlust durch zu restriktive Nutzungsbedingungen zu erleiden.
Viele Rechtsfragen sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Umstritten ist etwa, ob der Weiterverkauf gebrauchter eBooks zulässig ist. Nach der Ausgestaltung der meisten Nutzungsbedingungen ist das gerade nicht der Fall. Das mag auf den ersten Blick vielleicht nicht überraschen, schließlich nutzen sich digitale Produkte ja gar nicht ab – eine „gebrauchte“ Datei ist von einer „neuen“ Datei nicht zu unterscheiden. Andererseits lesen viele Menschen ein Buch auch nur einmal, mit Kenntnis des Inhalts hat sich sein Wert erschöpft. Das gedruckte Buch lässt sich dann immer noch verkaufen.
Bis zur endgültigen Klärung der streitigen Rechtsfragen müssen Freunde digitaler Bücher vorerst mit den Einschränkungen der neuen Vertriebsform leben. Je nach Anbieter kann dazu ein besonders restriktiver Kopierschutz gehören, der es unmöglich macht, Inhalte nach Belieben auf das eigene Gerät zu laden. Anders ausgedrückt: Manche Lesegeräte sind nur mit dem Format eines Anbieters kompatibel. Am bekanntesten ist der Kindle des Marktführers Amazon. Sperrt ein Gerätehersteller den Zugriff auf das Kundenkonto, hat der Kunde möglicherweise seine gesamte Bibliothek verloren.
Verliert der Anbieter selbst die Lizenz an den Inhalten, werden die betroffenen Bücher technisch gesehen zu Raubkopien. Als das 2009 Amazon passierte, löschte der Online-Händler kurzerhand die betroffenen Bücher von den Geräten seiner Kunden.
So bequem und praktisch das eBook ist: An ihm zeigt sich besonders, wie traditionelle Konzepte wie Eigentum im digitalen Zeitalter übergedacht werden müssen. Dem Recht kommt dabei die Aufgabe zu, einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten zu finden.