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Verwertungsgesellschaften

Welche Aufgabe haben Verwertungsgesellschaften (z.B. GEMA)?

Die Verwertungsgesellschaften haben die Aufgabe, die Rechte von Urhebern, darstellenden Künstlern oder Inhabern anderer Schutzrechte treuhänderisch wahrzunehmen. Dabei werden die Rechte einer großen Anzahl von Urhebern oder anderen Rechteinhabern wahrgenommen. 
In Deutschland gibt es 12 zugelassene Verwertungsgesellschaften. Die bekannteste davon ist wohl die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). Die GEMA vertritt Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Etwas weniger bekannt aber gleichfalls wichtig ist die GVL, die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten. Diese Gesellschaft nimmt die Zweitverwertungsrechte von ausübenden Künstlern (Interpreten) im Bereich Film, Fernsehen und Musik wahr. 

Wie arbeiten die Verwertungsgesellschaften?

Die Rechteinhaber werden Mitglied in der jeweiligen Gesellschaft aufgrund eines Berechtigungs- oder Wahrnehmungsvertrags und übertragen in diesem Vertrag die Wahrnehmung ihrer Rechte der jeweiligen Verwertungsgesellschaft. Zu dem Vertrag gehört die Ausschüttung der angefallenen Vergütungen.
Die Mitgliedschaft ist für Künstler und Rechteinhaber zwar freiwillig. Faktisch besteht allerdings ein Zwang, sich den Verwertungsgesellschaften anzuschließen, da es anders nicht möglich ist, alle Rechte alleine wahrzunehmen. Die einzelnen Rechteinhaber haben kein Mitspracherecht hinsichtlich des Inhalts der Verträge, da diese Verträge kollektiv verwendet werden und die jeweiligen Gesellschaften eine Monopolstellung innehaben. Allerdings werden die Verwertungsgesellschaften vom Deutschen Marken- und Patentamt beaufsichtigt.

Was wird unter Zweitverwertungsrechten im Zusammenhang mit der GVL verstanden?

Dabei geht es vorwiegend um die Verwertung von CDs (Tonträgern) und DVDs (Bild-Tonträgern) durch Sendung oder Abruf, z.B. bei Veranstaltungen oder in Gaststätten. Die Vergütung, die dadurch aufläuft, dass beispielsweise die Gaststättenbetreiber die CDs abspielen, wird nach bestimmten Schlüsseln und Verteilungsplänen im Nachhinein an die Rechteinhaber ausgeschüttet.
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