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Rechtsanwälte Rasch verlieren vor dem Amtsgericht Nürnberg

Die Abmahnkanzlei "Rasch Rechtsanwälte" aus Hamburg hat einen Gerichtsprozess um Filesharing vor dem Amtsgericht Nürnberg verloren.

In dem Fall wurde durch die Kanzlei Rasch, die für ihre Abmahnaktivitäten in Filesharing-Fällen bekannt ist, Klage auf Zahlung von Schadensersatz und Erstattung von Anwaltskosten erhoben. Der Beklagte hatte im Vorfeld des Prozesses eine Abmahnung erhalten und – rechtlich vertreten durch Anwälte der Kanzlei „Rudolph Rechtsanwälte“ – eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Mit Urteil vom Amtsgericht Nürnberg vom 12.11.2014 (Az. 32 C 2867/14) wurde die Klage der „Rasch Rechtsanwälte“ abgewiesen. Weder den Anspruch auf lizenzanalogen Schadensersatz noch den auf Erstattung von Anwaltskosten erkannte das Gericht an.

Dreh- und Angelpunkt der mündlichen Verhandlung war die Frage nach der Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für eine Urheberrechtsverletzung, die seiner IP-Adresse zuordenbar ist. Neben dem beklagten Anschlussinhaber nutzten mehrere WG- und Hausmitbewohner den Anschluss. Gelegentlich fanden in der Wohngemeinschaft LAN-Partys statt, bei denen die Teilnehmer den Internetanschluss mit benutzten. Mit diesem Vorbringen konnte der Beklagte den Anscheinsbeweis erschüttern, er sei als Anschlussinhaber auch der allein in Frage kommende Verantwortliche der Urheberrechtsverletzung. Die Störerhaftung des Anschlussinhabers wurde auch abgelehnt, da er ohne konkrete Anhaltspunkte einer Urheberrechtsverletzung davon ausgehen durfte, dass seine Mitbewohner und die Teilnehmer der LAN-Partys den Internetanschluss nur im Rahmen der legalen Möglichkeiten nutzten.

Das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg wird von Rechtsanwältin Sabine Gröne auf dem Forum abmahnwahn-dreipage.de ausführlich kommentiert.

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